BEZAHLUNG
Das von Ihnen gemietete Objekt ist nicht unser Eigentum, wir vermieten im Namen und für Rechnung der Eigentümer. Alle Zahlungen sind spesenfrei an c a l l s e n - appartements zu leisten. Maßgebend ist der Nettobankeingang bei c a l l s e n - appartements. Eine Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises ist sofort fällig, der Restmietpreis einen Monat vor Anreise. Sollte eine Zahlung nicht rechtzeitig erfolgen, kann c a l l s e n - appartements die Durchführung des Vertrages verweigern.
KURZFRISTIGE BUCHUNGEN
Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Antritt der Reise getätigt werden, ist der volle Mietpreis sofort zahlbar. Kurzfristig erteilte Reservierungsaufträge sind nach schriftlicher Bestätigung durch c a l l s e n - appartements auch ohne vorherigen Eingang der Mietzahlung beidseitig verbindlich.
RÜCKTRITT / UMBUCHUNG
c a l l s e n - appartements räumt dem Mieter jederzeit ein gültiges Rücktrittsrecht ein. Die Rücktrittserklärung hat in Schrift- oder in Textform zu erfolgen. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei c a l l s e n - appartements. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
Im Falle des Rücktritts hat der Mieter Schadenersatz für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen zu leisten. Die Höhe dieses Ersatzanspruchs bestimmt sich durch die Nähe des Rücktrittszeitpunkts zum vereinbarten Reisebeginn und ist in folgende Pauschalen gestaffelt:
29 - 15 Tage vor Anreise | 30% des Mietpreises |
14 - 7 Tage vor Anreise | 50% des Mietpreises |
6 - 1 Tag(e) vor Anreise | 90% des Mietpreises |
Im Falle einer Nichtanreise ohne vorherige Stornierung oder bei Rücktritt am Anreisetag werden 95 % des Mietpreises in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt oder Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von € 100,- erhoben. Der Mieter besitzt die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens. Umbuchungen, die nach Ablauf der vorgenannten Fristen erfolgen, gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Eine Weitervermittlung des mit c a l l s e n - appartements geschlossenen Vertrages ist nicht zulässig bzw. bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
AN- UND ABREISE / MINDESTBUCHUNGSDAUER
Der Abreisetag während der Haupt- und Zwischensaison ist Sonnabend bzw. Sonntag, in der übrigen Zeit sind die Tage frei wählbar. Die Mindestbuchungsdauer in der Haupt- und Zwischensaison beträgt sieben Tage, in der übrigen Zeit drei Tage. Das Appartement steht Ihnen am Anreisetag ab 16.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung.
PERSONENZAHL
Jedes Appartement darf nur mit der reservierten und von c a l l s e n - appartements bestätigten Personen- zahl belegt werden. Bei einer höheren Personenzahl erfolgt die Berechnung gemäß gültiger Preisliste. Sinngemäß gilt dies auch für Haustiere.
HAUSTIERE
Wir bitten um Verständnis, dass wir das Mitbringen von Haustieren nur nach Rücksprache gestatten können.
HAFTUNG
Für alle durch den Mieter verursachten Schäden ist er selbst haftbar. Er ist für die Mietdauer verantwortlich für das Appartement und verpflichtet sich, dieses in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten und am Ende der Mietzeit besenrein zu übergeben. Der Mieter trägt das eigene Risiko bei unsachgemäßer Handhabung des zur Verfügung gestellten Inventars. Eine Haftung für beschädigtes Eigentum am Reisegepäck, am PKW, Haustier, für Personen-schäden trägt c a l l s e n - appartements nicht. Eltern haften für ihre Kinder.
BEANSTANDUNGEN
Grundsätzlich kann der Mieter davon ausgehen, dass er bei Anreise ein gepflegtes und geordnetes Mietobjekt vorfindet. Sollte der Mieter dennoch Beanstandungen an seinem Feriendomizil haben, steht die örtliche Hausverwaltung zur Regelung zur Verfügung. Sollte im Einzelfall das Problem dann noch nicht gelöst sein, muss c a l l s e n - appartements umgehend, d.h. am Anreisetag, davon informiert werden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
SCHADENSATZ
Für Pflichtverletzungen haftet c a l l s e n - appartements nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein weitergehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. c a l l s e n - appartements ist in Ausnahmefällen oder bei Eintritt höherer Gewalt berechtigt, ein Ersatzappartement anzubieten.